Stand der Dinge
März 2023
Am 8.3.2023 haben wir die diesjährige ordentliche Generalversammlung abgehalten. Die Themen hatten wir allen Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt. Die wichtigsten Beschlüsse:
* Der Zwischenabschluss zum 31.7.2022 und der Jahresabschluss 2022 wurden festgestellt.
* Für den Verkauf selbst und seit 1.1.2023 hat das Finanzamt keine Steuern erhoben. Gemäß Auskunft des Finanzamts sind auch keine Steuerforderungen absehbar.
* Technik: Alle Anlagen funktionieren. Wir sind zwar seit dem Verkauf zum 31.7.2022 eigentlich nicht mehr zuständig, aber bis auf Weiteres betreut Janko Kroschl die Anlagen im Auftrag des Käufers weiter.
* Wie beschlossen, verteilen wir den Liquidationsgewinn an die Mitglieder. Die ersten Abschlagszahlungen haben wir im Dezember 2022, Februar und März 2023 überwiesen. Weitere Abschlagszahlungen sind bis zum Jahresende 2023 geplant. Bis zum Ende der Liquidation behalten wir 50 t€ auf dem Konto für etwaige Kosten. Der Rest wird dann natürlich auch an die Mitglieder verteilt.
* Mitglieder der Solarbau Süd-Ost eG in Liquidation können das vollständige Protokoll über sil@sb-so.de anfordern.
Zur Information: Im Herbst 2023 schalten wir diese Website (sb-so.de) ab. Die Gründe stehen auf der Startseite. Alle bisherigen Mailadressen bleiben erhalten.
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November 2022
Auflösung und Liquidation der Solarbau Südost eG sind nun unter GenR 2569 beim Amtsgericht München eingetragen.
Anfang Dezember 2022 wollen wir einen ersten Abschlag an unsere Mitglieder überweisen, soweit wir deren Bankdaten haben. Das Finanzamt hat bestätigt, dass die Rückzahlung von einbezahlten Geschäftsanteile steuerfrei ist.
Bitte beachten: Die Mailadresse buero@sb-so.de bekommt immer mehr Spam-Nachrichten. Wir werden dieses Konto demnächst schließen. Alle E-Mails zur SBSO i.L. ab sofort bitte nur noch an sil@sb-so.de.
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August 2022
Wir haben alle PV-Anlagen der SBSO Ende Juli 2022 verkauft. Käufer ist eine Gruppe aus Norddeutschland, die schon etliche weitere PV-Anlagen betreibt und auch neue baut. Die Verhandlungen, Vertragsformulierung, Kaufpreisüberweisung und alle weiteren Absprachen laufen sehr gut. Das freut alle Beteiligten sehr.
Die Solarbau Süd-Ost eG wird deshalb aufgelöst und danach liquidiert. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, und das hat auch die ordentliche Generalversammlung am 28.4.2022 so bestätigt. Damit heißt unsere Genossenschaft jetzt "Solarbau Süd-Ost eG i.L." ("in Liquidation"). Als Liquidatoren hat die oGV Christian Harrer und Nikolaus Hopfmüller bestimmt.
Alle entsprechenden Einträge im Genossenschaftsregister, im Amtsblatt des Genossenschaftsverbands Bayern etc. haben wir schon erledigt oder beauftragt. Auch mit dem Genossenschaftsverband und dem Finanzamt sind wir in guten Gesprächen.
Mit dem Verkauf stehen alle Erträge seit 1.8.2022 dem Käufer zu, ebenso übernimmt er alle Kosten ab dem Stichtag. Die Umschreibung aller Verträge wird voraussichtlich noch ein paar Wochen dauern. Bis dahin rechnen wir gegenseitig ab.
Wir zahlen dann den Kaufpreis abzüglich der Liquidationskosten ("Liquidationsgewinn") im selben Verhältnis wie die gezeichneten Geschäftsanteile an die Mitglieder aus. Hoffentlich können wir noch im Jahr 2022 einen ersten Abschlag auszahlen. Alle Mitglieder bekommen diese Informationen auch nochmal persönlich. Für die Auszahlung müssen alle bitte ihre Bankverbindung angeben oder aktualisieren.
Für die Abwicklung der Liquidation haben wir auch eine neue Email-Adresse eingerichtet: sil@sb-so.de. Die bisherigen [Nachname]@sb-so.de funktionieren wie bisher, aber buero@ werden wir nicht mehr verwenden.
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Mai 2022
Was bisher geschah:
Alle Anlagen laufen seit 2010/2011. Seit 2018 wandeln wir jedes Jahr rund 140 MWh Sonneneintrahlung umweltfreundlich in Strom um. Seit 2015 erzielen wir damit rund 20.000 € operativen Gewinn pro Jahr. Wir dürfen diesen Gewinn aber nicht ausschütten oder an unsere Mitglieder zurückzahlen.
Warum?
Weil wir in unseren Jahresabschlüssen seit 2011 einen hohen Verlustvortrag ausweisen müssen.
Was ist ein Verlustvortrag?
Leider wurde die 2009/2010 vom Kreisbauamt Meißen erteilte Baugenehmigung für unsere bereits fertiggestellte Freiflächenanlage 2011 von eben diesem Kreisbauamt Meißen widerrufen. Deshalb mussten wir die Herstellungskosten der Anlage in der Bilanz komplett abschreiben.
Was haben wir wegen des Widerrufs der Baugenehmigung unternommen?
Wir haben das Kreisbauamt Meißen auf Amtshaftung verklagt. Das heißt, das Kreisbauamt hätte wissen und uns sagen müssen, dass sie uns keine Baugenehmigung erteilen können. Das ist aber nicht geschehen. Die Klage gegen das Kreisbauamt haben wir zwar in letzter Instanz dem Grunde nach gewonnen. Wir haben aber trotzdem keinen Schadenersatz erhalten. Die Begründung dafür zeigt auch aus Sicht unseres Anwalts das Bestreben des Gerichts, nichts zu zahlen. Eigentlich sollen Gerichte "ohne Bestreben" urteilen, hier wohl nicht.
Was bedeutet das?
Diese sehr unerfreuliche Situation zwingt uns, die schönen operativen Gewinne nur zur Tilgung des Verlustvortrags zu verwenden. Der Verlustvortrag sinkt dadurch jedes Jahr um den im Vorjahr real erreichten Gewinn, beträgt aber in der letzten Bilanz immer noch rund 300.000 €.
Wie wollen Vorstand und Aufsichtsrat der SBSO damit umgehen?
Wir haben die Genossenschaft über all die Jahre erfolgreich am Leben erhalten. Bis zum Ende der garantierten Einspeisevergütung Ende 2030 bekommen wir ja jedes Jahr Einspeisevergütung. Unsere Hoffnung dabei war, den Verlustvortrag mit diesen operativen Gewinnen so weit zu reduzieren, dass 2031 genug Geld für die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile da ist. Diese Hoffnung wird sich aber absehbar nicht erfüllen.
Was passiert jetzt?
Die ordentliche Generalversammlung hat Ende April 2022 beschlossen, ALLE SOLARANLAGEN DER GENOSSENSCHAFT ZU VERKAUFEN. Die Anlagen als solche sind ja noch achteinhalb Jahre sehr rentabel. Es gibt mehrere Kaufinteressenten, mit einem davon sind wir in abschließenden Verhandlungen. Mit dem Verkauf aller Photovoltaikanlagen hat die Genossenschaft keine Geschäftsgrundlage mehr und muss/darf aufgelöst werden. Damit fällt auch der Verlustvortrag weg.
Wie geht das und wie lange dauert das?
Das alles ist im Genossenschaftsgesetz genau geregelt. Mit der Auflösung muss die SBSO Liquidatoren berufen. Dies hat die Generalversammlung schon getan. Die Liquidatoren verteilen dann den Liquidationsgewinn an die Mitglieder der Genossenschaft.
Die Liquidation ist ein langwieriger Prozess und wird noch einmal einige tausend Euro kosten. Wir hoffen, im Jahr 2024 an die Mitglieder auszahlen zu können.
Wieviel Euro bekommt jedes Mitglied zurück?
Wie bei der Generalversammlung besprochen, sollten wir nach dieser radikalen Aktion über 50% der einbezahlten Geschäftsanteile verteilen können. Jedes Mitglied bekommt dann die Auszahlung anteilig nach Anzahl ihrer/seiner Geschäftsanteile.